AGB/ Geschäftsbedingungen
Stand 09.08.2020
1. Susann und Thorsten Wilke – Sandkuhle 6, 24214 Gettorf, Telefon 0176-23269034 – treten als Vermieter der Ferienunterkunft „Lütt Anna – Ferienhaus auf Usedom“ auf. Die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Vermieters hat der Gast zur Kenntnis genommen und stimmt zu, dass dessen Angaben und Daten zur Bearbeitung zur Vertragserstellung elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
2. Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und umfassen nur die dort bezeichneten Leistungen. Verbrauchskosten während des Aufenthaltes des Gastes für Strom, Wasser, Heizung und TV sind im Vertragswerk inbegriffen. Die kostenpflichtige, obligatorische Endreinigung der Unterkunft beinhaltet nicht die Reinigung der Küche und deren Utensilien. Hierfür ist der Gast verantwortlich.
3. Die Anreise / Abreise bzw. die Übernahme / Rückgabe der Ferienunterkunft ist im Vertragswerk geregelt. Abweichungen nur nach vorheriger Vereinbarung. Während des Aufenthaltes hat der Gast für eine laufende Reinigung der Ferienunterkunft zu sorgen. Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Gast umgehend dem Vermieter mitzuteilen und es muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Für den vorübergehenden Ausfall von Mobiliar und/oder Elektrogeräten, der öffentlichen Ver-/Entsorgung oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignissen haften der Vermieter nicht.
4. Die Ferienunterkunft darf nur von der vertraglich vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder genutzt werden. Das Mitbringen/ Unterbringen von Tieren ist nicht gestattet. Der Vermieter behält sich die Ausübung seines Hausrechts gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, vor. Der Vermieter ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder vom Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn die Vertragsgäste eine erhebliche Belästigung für andere Gäste darstellen, die Ferienunterkunft vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhalten wird. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das darin enthaltene Inventar, sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden oder Verschmutzungen, die während der Vertragsdauer in der Unterkunft und am Inventar entstehen und nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, sind durch den Gast ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Der Vermieter behält sich eine Nachforderung bei Beschädigungen oder Verunreinigungen, insbesondere durch Tiere des Gastes, vor.
5. Die im Vertrag genannte Anzahlung (15 % des Gesamtpreises) ist innerhalb von 10 Tagen nach Buchung auf das dort angegebene Konto zu zahlen oder wie vertraglich vereinbart. Die Restzahlung (85 % des Gesamtpreises) ist spätestens 10 Tage vor Anreise ohne jede weitere Zahlungsaufforderung zu leisten. Bei nicht rechtzeitigen Zahlungseingängen ist der Vermieter berechtigt, eine Nachfrist zu setzen, vom Reisevertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Anreise, ist die Gesamtzahlung sofort nach Vertragsschluss fällig.
6. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung in schriftlicher Form beim Vermieter. Bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit, fallen keine Stornierungskosten an. Bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 4 Wochen und Beginn der Mietzeit fallen 100% des Mietpreises an. Kann die Ferienwohnung jedoch in dem gebuchten Zeitraum weitervermietet werden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro erhoben. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Ein Nichtgefallen der Ferienunterkunft berechtigt den Gast nicht zum Rücktritt vom Vertragswerk. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung. Der Vermieter kann in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik und bei sonstigen Leistungserschwernissen dem Gast den Vertrag fristlos kündigen. Bei Kündigung des Vertrages hat der Gast Anspruch auf anteilige Erstattung des gezahlten Betrages. Evtl. weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Bei Ausfall von vertraglichen Nebenleistungen kann der Gast den Vertrag nicht kündigen, sondern lediglich entsprechende Rückzahlungen verlangen.
Beim Beginn des Mietverhältnisses vorhandene oder während der Mietzeit auftretende Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich (spätestens binnen 48 Stunden) anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, so ist er nicht berechtigt, den Mietpreis zu mindern. Führt die unterlassene Anzeige eines Mangels zu einem Schaden an der Mietsache, so haftet der Mieter in voller Höhe für die Schadensbeseitigungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter den Mangel bzw. hieraus entstehende Schäden selbst oder durch einen Dritten herbeigeführt hat. Eventuelle Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen vom Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise dem Vermieter gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden diese Frist nicht eingehalten hat. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrage enden sollte. Die Vorschrift des § 651 g Abs. 2 S. 3 BGB gilt für diese Reisevermittlung nicht.
7. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die bei Anreise ausgehändigten Hinweise zur Unterkunft bzw. ist die an Ort und Stelle evtl. ausgehängte Hausordnung zu beachten. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Der Vermieter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Beschreibung: maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
8. Mündliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermittlers. SALVATORISCHE KLAUSEL: Soweit einer der Vertragsbestimmungen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt. Für die Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht gültig.
Als Gerichtsstand gilt Kiel als vereinbart.